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   LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92 Ha   

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LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92 Ha (https://dejure.org/1993,5849)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.03.1993 - 1b T 169/92 Ha (https://dejure.org/1993,5849)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. März 1993 - 1b T 169/92 Ha (https://dejure.org/1993,5849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Parabolantenne in Wohnungseigentumsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer Wohnanlage; Annahme einer baulichen Veränderung bei Installation einer Parabol-Antenne auf dem Dach einer Wohnanlage; Vorliegen eines Nachteils im Sinne des § 14 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Die Montage der Parabol-Antenne stellt eine solche auf Dauer angelegte Veränderung dar (so auch BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.9. 1991 - 8 W 77 u. 78/91 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274).

    Das AG hat eine solche Beeinträchtigung bejaht und sich in seiner Rechtsauffassung auf den überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung gestützt (vgl. insbesondere BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.9. 1991 - 8 W 77 u. 78/91).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der mittels der Parabol-Antenne mögliche Empfang von Informationen aus dem täglichen Leben des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung als dessen selbstverständlicher Bestandteil nicht mehr wegzudenken wäre, mithin zum heute allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Hamburg, WuM 1991, 312).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Die Montage der Parabol-Antenne stellt eine solche auf Dauer angelegte Veränderung dar (so auch BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.9. 1991 - 8 W 77 u. 78/91 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274).

    Der in diesem Zusammenhang häufig erhobene Einwand, was einem Wohnungseigentümer erlaubt werde, können den anderen nicht versagt werden, was im Ergebnis zu einer massiven Verunstaltung der gemeinschaftlichen Wohnanlage führen könne, ist zwar nahe liegend, rechtfertigt aber angesichts der überragenden Bedeutung der Informationsfreiheit nicht, den Ag. und all den anderen Eigentümern generell den Anspruch auf Zustimmung zur Installierung einer Parabol-Antenne abzusprechen (in diesem Punkt offenbar zweifelnd das OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Zwischen dem Abwehrrecht des § 1004 BGB und dem Grundrecht des Art. 5 GG finde eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 1004 BGB zwar dem Wortlaut nach Art. 5 GG Schranken setze, die Vorschrift aber ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müsse (BVerGE 7, 198 (208) = NJW 1958, 257).
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Diese Betrachtungsweise wird nach Auffassung der Beschwerdekammer der vom BVerfG herausgehobenen Bedeutung des Grundrechts der Informationsfreiheit nicht in ausreichendem Maße gerecht (vgl. BVerfG, NJW 1992, 493 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der mittels der Parabol-Antenne mögliche Empfang von Informationen aus dem täglichen Leben des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung als dessen selbstverständlicher Bestandteil nicht mehr wegzudenken wäre, mithin zum heute allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Hamburg, WuM 1991, 312).
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Unter einem Nachteil i. S. des § 14 Nr. 1 WEG ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; darunter fallen auch ästhetische Beeinträchtigungen des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 437 (438) = …
  • LG Mannheim, 29.04.1992 - 4 S 41/92
    Auszug aus LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92
    Einer ästhetisch unerwünschten Ansammlung von Parabol-Antennen wird möglicherweise dadurch entgegengewirkt werden können, dass die Wohnungseigentümergemeinschaften sich insofern zu einer Gemeinschaftsanlage entschließen (wie hier: LG Mannheim, ZMR 1992, 342, für das Mietverhältnis).
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Mit der Eintragung im Grundbuch erhalten diese Bestimmungen dinglichen Charakter, § 10 Abs. 2 WEG (vgl. OLG Hamm DWE 86, 90; Senat NJW-RR 1987, 464; BayObLG ZMR 1987, 228, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 588).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …
  • AG Kerpen, 22.12.2009 - 50 F 364/08

    Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs nach rechtskräftig geschiedener Ehe und

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung des BGH in allen Fällen, in denen eine Versorgungsgemeinschaft wegen vollzogener Trennung und wirtschaftlicher Verselbstständigung der Ehegatten über längere Zeit nicht mehr bestanden hat, zu prüfen, ob unter Billigkeitsgesichtspunkten eine Korrektur des Anspruchs erfolgen muss, der sich unter Einbeziehung der Trennungszeit ergibt ( BGH , NJW-RR 2004, 1231 = FamRZ 2004, 1181 [1183]; NJW-RR 1993, 588 = FamRZ 1993, 302 [303]; Johannsen/Henrich, EheR, 3. Aufl., § 1587c Rdnr. 23; Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587c Rdnr. 18).
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